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Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz, AGCK
«Die AGCK will die in Jesus Christus begründete und bestehende Einheit der Kirchen bezeugen, ihrer Erfüllung dienen und die Zusammenarbeit der Christen fördern.»
KontaktGeneralsekretariat, Christiane Faschon, Nollenstrasse 3, 8572 Berg am Irchel. Telefon 071 636 15 06. Mail: info@agck.ch Präsidentin: Pfarrerin Rita Famos, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
GeschichteDie Arbeitsgemeinschaft wurde am 21. Juni 1971 von den Evangelisch-Reformierten Kirchen, der Römisch-Katholischen Kirche, der Christkatholischen Kirche, der Evangelisch-Methodistischen Kirche, dem Bund der Baptistengemeinden und der Heilsarmee gegründet.
Die AGCK hat im Januar 2005 die Charta oecumenica unterschrieben. Sie setzt damit ein Zeichen für die Einheit der Christen. Die Charta oecumenica betont, was uns Christen vereint, und nicht was uns teilt. Dabei werden die Unterschiede nicht vergessen, aber für einmal nicht hervorgehoben. Die Unterzeichnung fand am 23. Januar 2005 in St-Ursanne JU statt. → CHARTA OECUMENICA. Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa
Lehre und ZieleSelbstdarstellung: (Statuten, Art. 1): «Im Glauben an den einen Herrn Jesus Christus, Retter der Menschen, Haupt der Kirche und Herr der Welt, besteht eine Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH). Sie will die in Jesus Christus begründete und bestehende Einheit der Kirchen bezeugen, ihrer Erfüllung dienen und die Zusammenarbeit der Christen fördern.»
Ein ausführlicher Text kann herunter geladen werden: Ökumene auf nationaler Ebene (PDF-File) (2008)
Organisation, FinanzenDie AGCK ist ein Verein nach ZGB mit den üblichen Strukturen. Das Präsidium setzt sich aus je zwei reformierten und römisch-katholischen Delegierten, und aus je einem Delegierten der übrigen Mitgliedkirchen zusammen.
«Wie wird man Mitglied? Die AGCK steht gesamtschweizerisch organisierten Kirchen offen, welche die Statuten anerkennen. Aufnahmegesuche sind an das Präsidium zu richten, welche sie der Plenarversammlung unterbreitet. Gesamtschweizerisch organisierte Kirchen können auch als Gastmitglieder mit beratender Stimme aufgenommen werden. Sie sind nicht im Präsidium vertreten.»
Mitgliedskirchen: • Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund • Römisch-katholische Kirche der Schweiz • Christkatholische Kirche der Schweiz • Evangelisch-methodistische Kirche in der Schweiz • Bund Schweizer Baptistengemeinden • Heilsarmee • Bund Evangelisch-lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein • Orthodoxe Diöse der Schweiz des ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel • Vertretung der serbisch-orthodoxen Kirche in der Schweiz • Anglikanische Kirche in der Schweiz Die Betriebsbeiträge werden von den Mitgliedskirchen gemeinsam geleistet.
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Konferenz Europäischer Kirchen (KEK)
2010, 2011 und 2014 fallen die Ostertermine der West- und Ostkirchen zusammen. Eine Broschüre der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Kanton Zürich vermittelt allen Interessierten dazu Hintergrundinformationen
Gutachten zur Frage der gegenseitigen Taufanerkennung unter den Kirchen, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (= AGCK) gehören (Prof. em. Dr. Urs von Arx) (2009)
[int.Nr.: i10200]
Aktualisiert: 20.9.2012
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