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Statistik der Religionen

 

Die von uns bei den einzelnen Religionsgemeinschaften angeführten Mitgliederzahlen können nur als relativ betrachtet werden.

 

Volkszählung

Die Volkszählung 2000 war viel differenzierter als frühere Volkszählungen. Trotzdem gibt es einige Probleme. Das Wichtigste ist die Tatsache, dass 15.4 % die Aussage verweigerten haben oder „Keine Zugehörigkeit“ angaben. Bei Ausländerinnen und Ausländern ist die Zahl noch viel höher mit rund 20%.

 

- «Islamische Gemeinschaften»: Wer zählt sich dazu?Es wird nicht unterschieden zwischen Sunniten, Schiiten und Aleviten. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass höchstens 25 Prozent in einer (sunnitisch-) islamischen Gemeinschaft engagiert sind, werden die anderen als Mitglieder wider Willen mitgezählt. Richtiger wäre die Frage nach dem Bekenntnis.

 

- «Christlich-orthodoxe Kirchen»: Statistisch zwar nicht falsch, aber leider nicht hilfreich, da es allein in Basel-Stadt und -Land immerhin sechs orthodoxe Gemeinden gibt.

 

Unterschiedliche Art des Zählens

Die öffentlich-rechtlichen Gemeinschaften zählen nach Köpfen unabhängig vom Alter. Das heisst, dass ein Kind ab der Geburt zum Beispiel als Mitglied der RKK gezählt wird, weil seine Eltern dort Mitglieder sind.

 

Eine spezielle Art des Zählens kennt die IRG (Israelitische Religionsgesellschaft). Sie zählt nicht nach «Seelen», sondern nach Haushalten. Wenn wir berücksichtigen, dass ein Haushalt aus einer alleinstehenden Witwe oder aber aus einer fünfzehnköpfigen Familie bestehen kann, wird ersichtlich, wie relativ entsprechende Zahlen sind.

 

Bei den meisten Freikirchen braucht es für die Mitgliedschaft den ausdrücklichen Willen, der Gemeinschaft anzugehören. Normalerweise geht der Aufnahme die Gläubigentaufe voraus. Deshalb werden nur die Getauften als Mitglieder gezählt. In der Regel sind die Untersechzehnjährigen statistisch nicht erfasst oder werden unter der Kategorie «Taufanwärter» oder «übrige Gottesdienstbesucher» gezählt.

 

Wohnort

Meistens zählen zu einer Gemeinde Menschen aus mehreren politischen Gemeinden. Das Einzugsgebiet kann mehrere Kantone und das grenznahe Ausland umfassen.

 

Doppelmitgliedschaft

Etliche Gemeinschaften kennen ausdrücklich oder stillschweigend die Möglichkeit, gleichzeitig zwei Religionsgemeinschaften anzugehören.

 

Informelle Mitgliedschaft

Nicht nur bei Freikirchen sondern bei den meisten nichtchristlichen Gemeinschaften gibt es meist nur eine informelle Mitgliedschaft. Das heisst, die Zahl der eingeschriebenen Mitglieder ist von der Zahl derjenigen, die mehr oder weniger regelmässig die Gemeinschaftszusammenkünfte besuchen oder nur bei Festen anwesend sind, weit entfernt.

 

Auskunftsverweigerung

Einzelne Religionsgemeinschaften verweigern jegliche Auskunft über die Mitgliederzahlen. Obwohl dies auf die ganze Recherche bezogen nur eine Minderheit ist, muss dies doch berücksichtigt werden.

 

[int.Nr.:i80e32]

 

Aktualisiert: 28.6.2005

 

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