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Ernährung

Ernährung spielt in verschiedenen religiösen Traditionen eine besondere Rolle. Dies kommt in unterschiedlichen Arten des Fastens zum Ausdruck, aber auch in spezifischen Speisevorschriften, zum Beispiel im Judentum und im Islam.

Alevitentum

Im Alevitentum ist der Umgang mit Ernährung und Enthaltsamkeit symbolisch geprägt und auf innere Reinheit, ethisches Handeln und spirituelle Selbstdisziplin ausgerichtet.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen islamischen Speisevorschriften folgt der Alevitisches Glaube und die Alevitisches Praxis (Alevilik) weder den halal/haram-Regeln noch dem ganztägigen Fasten im Monat Ramadan in einer wörtlich-vorgeschriebenen Weise. Das Alevitentum ist aus dem Islam hervorgegangen und es gibt heute sowohl AlevitInnen, die sich als Strömung des Islam verstehen als auch AlevitInnen, die das Alevitentum als eigenständige Religion ansehen.

Fasten

Zentral ist das Muharrem-Fasten (Yâs-ı Matem), ein etwa zwölf Tage dauerndes Trauerfasten zum Gedenken an das Martyrium von Imam Hussein in Karbala. Dieses Fasten betont nicht den vollständigen Tagesverzicht auf Nahrung, sondern eine kontinuierliche Form der Entsagung, etwa durch den Verzicht auf Fleisch, tierische Produkte und Wasser sowie durch schlichte Mahlzeiten nach Sonnenuntergang. Es dient der spirituellen Läuterung, der Selbstreflexion und der Solidarität mit den Unterdrückten und endet mit der Âşure-Zeremonie, bei der ein symbolisches Gemeinschaftsgericht geteilt wird.

Speisevorschriften

Die alevitische Ernährungsphilosophie basiert weniger auf rituellen Regeln als auf ethischen Prinzipien, insbesondere dem Leitsatz „Eline, diline, beline sahip ol“ (”beherrsche deine Hand, deine Zunge, deine Lenden”), der Maßhalten, Verantwortung und moralische Integrität fordert.

Gemeinsames Essen gilt als heiliger Akt der Gemeinschaft und des Dienstes (Hizmet), Lebensmittelverschwendung wird abgelehnt, und der respektvolle Umgang mit allem Leben betont. Moderater Alkoholkonsum ist im alevitischen Kontext erlaubt, Alkoholmissbrauch wird jedoch klar zurückgewiesen.

Christentum

Das Christentum ist sehr vielfältig, und Praktiken rund um Fasten und Ernährung unterscheiden sich je nach Strömung stark. Die folgende Übersicht hebt einige der wichtigsten historischen Zweige – westliche, östliche, orientalische und assyrische Kirchen – hervor, um zentrale Unterschiede zu veranschaulichen.

Keine Speisegesetze im Christentum?

Im Christentum gibt es keine dauerhaften Speisegesetze, die für alle Gläubigen gelten. Die Vorschriften der jüdischen Bibel, des Ersten Testaments des Christentums, insbesondere zum Fleischkonsum werden durch das Zweite Testament weitgehend aufgehoben (Markus 7,18-19; Römer 14,17).

Der Freitag ist im Christentum jedoch traditionell als „Fischtag“ bekannt. Zum Gedenken an Karfreitag (den Tag der Kreuzigung Jesu Christi) wurde an Freitagen gefastet, das heißt, es wurde kein Fleisch gegessen. Dass heute viele Restaurants freitags Fisch servieren und christliche Familien an diesem Tag Fisch essen, hat vor allem traditionelle und weniger religiöse Gründe.

Obwohl es im Christentum keine universellen Speisegesetze gibt, ähneln manche lokalen Traditionen solchen Einschränkungen. Zum Beispiel verzichten die Äthiopisch- und Eritreisch-Orthodoxen Kirchen weitgehend auf Schweinefleisch, was den jüdischen Einfluss vor der Einführung des Christentums in der Region widerspiegelt. Einige wenige andere Gruppen, wie bestimmte Sieben-Tage-Adventisten oder messianische jüdische Christen, können ebenfalls auf Schweinefleisch verzichten. In den meisten anderen christlichen Konfessionen wird Schweinefleisch jedoch gegessen.

Fasten

Wie andere Religionen kennt auch das Christentum Perioden der Busse und des Fastens, deren Ausgestaltung jedoch je nach Konfession stark variiert.

Westliches Christentum (römisch-katholisch und einige protestantische Traditionen):

  • Fastenzeiten umfassen die Fastenzeit vor Ostern (40 Tage von Aschermittwoch bis Karsamstag) und teilweise den Advent vor Weihnachten.
  • Die römisch-katholische Kirche schreibt zwei strenge Fastentage vor: Aschermittwoch und Karfreitag, an denen nur eine fleischlose Mahlzeit gegessen wird.
  • Viele protestantische Konfessionen haben keine offiziellen Fastenzeiten, oder das Fasten wird weniger streng und meist freiwillig praktiziert.
  • Verzicht kann Fleisch, Süßigkeiten, Alkohol oder andere Genussmittel betreffen.

Östlich-Orthodoxes Christentum:

  • Das Fasten ist häufiger und strenger, mit mehreren Fastenzeiten im Jahr, einschließlich der Großen Fastenzeit und der Fastenzeit vor Weihnachten.
  • In der Fastenzeit wird meist auf Fleisch, Milchprodukte und teilweise auch auf Fisch und Öl verzichtet.

Orientalisch-Orthodoxes Christentum:

  • Die genaue Anzahl und Dauer der Fastenzeiten variiert zwischen den Kirchen, die größtmögliche beobachtete Anzahl beträgt jedoch sieben Fastenzeiten mit insgesamt über 200 Fastentagen pro Jahr.
  • Während der Fastenzeiten wird generell auf alle tierischen Produkte verzichtet.
  • An Wochentagen (außer samstags und sonntags) essen Gläubige in manchen Traditionen – insbesondere in Äthiopien und Eritrea – erst nach der Eucharistie, die typischerweise gegen 15 Uhr stattfindet.
  • Zusätzlich gibt es wöchentliche Fastentage an Mittwochen und Freitagen.
  • In einigen Traditionen, wie den äthiopischen und eritreischen Kirchen, wird auch auf Schweinefleisch verzichtet, was die Kontinuität mit den jüdischen Speisevorschriften vor dem Christentum widerspiegelt.

Assyrisch-Orthodoxe Kirche des Ostens:

  • Das Fasten umfasst die Große Fastenzeit vor Ostern, das Fasten der Niniviten, wöchentliche Fastentage an Mittwochen und Freitagen sowie weitere saisonale Fastenzeiten. Es wird auf tierische Produkte verzichtet, und das Fasten dient der geistlichen Disziplin und dem Gebet.

Das Fasten dient im Christentum der geistlichen Disziplin, Buße und Vorbereitung auf große Feste, nicht einer dauerhaften Einschränkung der Ernährung.

Islam

Islamische Speisevorschriften

Nach einem Wort des Propheten gilt Reinheit als der halbe Glaube, so durchzieht die Bemühung um rituelle Reinheit das Leben vieler MuslimInnen. Sie unterscheiden zwischen halal (rein, erlaubt, statthaft) und haram (verboten, verwehrt; Koran: 5, 89). Alles, was nicht verboten ist, gilt grundsätzlich als halal, auch wenn es unerwünscht oder unpassend ist – dies gilt auch für die Ernährung.

Je nach Strömung und Rechtsschule können die Speisevorschriften variieren. Am deutlichsten unterscheiden sich die Praktiken bei den Sufis, Aleviten und Bektaschi von denen der klassischen sunnitischen und schiitischen Schulen.

Fleisch

Haram ist Schweinefleisch und alles Fleisch, das nicht im Namen Gottes geschlachtet wurde. Tiere, die von jüdischen oder christlichen Personen geschlachtet werden, dürfen MuslimInnen grundsätzlich essen, sofern die Schlachtung den islamischen Vorschriften entspricht. Fleisch aus einer jüdischen Metzgerei ist aus jüdischer Sicht koscher und aus muslimischer halal, denn die jüdische Art des Schlachtens – das Schächten – ist die gleiche wie die muslimische. Hierbei wird das unbetäubte Tier mit einem gezielten Schnitt getötet, indem gleichzeitig die Halsschlagader, die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt werden. Danach muss das Fleisch vollkommen ausbluten.

Das Schächten von unbetäubten Tieren ist in Deutschland und in der Schweiz nach dem Tierschutzgesetz verboten und so sorgt das rituelle Schlachten regelmässig zu grossen Diskussionen. MuslimInnen in der Schweiz importieren oft Halal-Fleisch aus Frankreich. 2005 sprach sich die Basler Muslim Kommission dafür aus, dass das Schächten nach vorheriger Betäubung des Tieres auch erlaubt sei und manche gläubige MuslimInnen kaufen das Fleisch auch in einer gewöhnlichen Metzgerei. Andere hingegen essen nur Fleisch aus islamischer Schlachtung ohne Betäubung.

Alkohol

Auch Alkohol gilt im klassischen islamischen Recht als haram, gehört also zu den verbotenen Substanzen. Oft wird der Ausspruch zitiert, dass „ein Tropfen Alkohol einen ganzen Ozean ungenießbar macht“. Nach dieser Mehrheitsmeinung dürfen MuslimInnen weder Wein noch Bier oder andere alkoholische Getränke konsumieren, ebenso keine Speisen wie Pralinen oder Soßen, die Alkohol enthalten.

Es gibt auch Lehrmeinungen im Islam, die das Alkoholverbot auf Rausch, Kontrollverlust und gesellschaftlichen Schaden beziehen. Daraus folgt für sie, dass nicht jede geringe Alkoholmenge automatisch als religiös verboten gilt. Entscheidend sei, dass keine berauschende Wirkung entsteht und der Konsum nicht vom Gebet abhält.

Fasten

Eine der fünf Säulen des Islams ist «siyâm», das Fasten im Monat Ramadan, welches für alle MuslimInnen obligatorisch ist. Vom Fasten ausgenommen sind alle, die körperlich dazu nicht in der Lage sind, beispielsweise Schwangere oder kranke und ältere Menschen. Auch jüngere Kinder sind nicht zum Fasten aufgerufen, für ältere Kinder ist es freiwillig.

Der Fastentag dauert jeweils vom Anbruch der Dämmerung bis zum Sonnenuntergang. Dabei wird nicht gegessen, getrunken und auch nicht geraucht. Auf Geschlechtsverkehr wird ebenfalls verzichtet. Kranke, Reisende, schwangere und menstruierende Frauen dürfen normal essen, können die versäumten Fastentage aber später nachholen. Nach Sonnenuntergang wird gemeinsam das Fasten gebrochen (Iftar) und gegessen. Manche gehen dafür in eine Moschee, wo manchmal sogar jeden Abend eine andere Familie das Essen für alle mitbringt.

Wann der Fastenmonat beginnt, richtet sich traditionellerweise nach dem Mond: Wenn nach dem abgelaufenen Monat Shabaan zum ersten Mal die Mondsichel gesehen wird, beginnt am nächsten Morgen Ramadan. In manchen Moscheen warten die Gläubigen auf eine Nachricht aus ihrer (östlichen) Heimat, in der ihnen mitgeteilt wird, dass der Mond gesichtet wurde. Heute richten sich viele aber auch nach dem astronomischen Kalender, nach dem der Ramadan auf die Minute genau für die nächsten Jahrzehnte bekannt ist.

Judentum

Kaschrut – die Ernährung nach den Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes

Ein Eckpfeiler des jüdischen Glaubens ist die koschere Ernährung. Die Vorschriften folgen einer jahrtausendealten religiösen Tradition und strukturieren, welche Lebensmittel erlaubt (koscher) und welche verboten (nicht koscher) sind. Die Grundsätze der koscheren Ernährung finden sich in der Bibel, während die detaillierten Ausführungsbestimmungen sich über die Jahrhunderte durch rabbinische Auslegung entwickelt haben. Die Rabbiner führen eine Liste der erlaubten und verbotenen Artikel, die laufend aktualisiert wird. Einige Lebensmittel können in konventionellen Geschäften eingekauft werden.

JüdInnen der sogenannten orthodoxen sowie konservativen Strömung legen großen Wert auf die Einhaltung der biblischen Vorschriften und der rabbinischen Ausführungsbestimmungen. Liberale JüdInnen hingegen wenden die Kaschrut-Grundsätze im Alltag situationsabhängig an, etwa bei der Trennung von Fleisch und Milch zu Hause, während in Restaurants auch pragmatische Lösungen akzeptiert werden.

Trennung von Milchigem und Fleischigem

Milchiges und Fleischiges darf nicht zusammen gegessen werden. Dies geht auf den Bibelvers zurück, der besagt, dass das Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter gekocht werden darf. Auch das Geschirr für Milchiges und Fleischiges wird getrennt verwendet. In manchen jüdischen Haushalten gibt es das gesamte Geschirr doppelt, einmal für Fleischiges, einmal für Milchiges. Gemüse und Früchte werden als neutral («parve») betrachtet und somit dürfen sie zu Milchigem und zu Fleischigem gegessen werden.

Fleisch

Es gibt erlaubte und unerlaubte Tiere: Gemäss der Thora (5. Buch Moses 12:21) sind zum Verzehr durch Menschen nur Säugetiere, Geflügel und Fische erlaubt. Diese müssen, mit Ausnahme der Fische, gemäss den religionsgesetzlichen Vorschriften geschlachtet werden, damit sie koscher sind. Das heisst, sie müssen geschächtet werden. Hierbei werden dem unbetäubten Tier mit einem scharfen Messer und einem schnellen Schnitt die Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre durchgeschnitten. Dies wird von einem «Schochet» getan, der auch für die genaue Kontrolle des geschlachteten Tieres zuständig ist. Anschliessend ist es Arbeit des Metzgers, dafür zu sorgen, dass das Fleisch durch ein spezielles Verfahren garantiert ohne Blut ist. In der Schweiz und in Deutschland ist das Schächten verboten. Deshalb muss das Fleisch mit Sonderbewilligung importiert werden, geschlachtet wird in Frankreich.

Übrigens sind auch nicht alle Fische erlaubt. So gelten zum Beispiel Fische ohne Schuppen und Krustentiere nicht als koscher. Das heisst umgekehrt, nur Fische, die sowohl Schuppen wie Flossen besitzen, gelten als koscher.

Fasten

Im jüdischen Verständnis ist Fasten ein Weg, durch Verzicht spirituelle Nähe zum Göttlichen herzustellen und persönliche Erneuerung zu erreichen. Es kann aus freiem Entschluss oder als Teil religiöser Pflichten erfolgen und hilft dabei, den eigenen Glauben zu stärken und das innere Selbst zu reinigen. Entscheidend ist, dass das Fasten von Gebet und sozialem Engagement begleitet wird, denn ohne diese Elemente bleibt es unvollständig.

Das Judentum kennt verschiedene Tage, an denen gefastet wird. An Jom Kippur, dem wichtigsten jüdischen Feiertag, und an Tisha b'Aw wird jeweils vom Vorabend bis zum Anbruch der Dunkelheit am nächsten Tag weder gegessen noch getrunken. An Jom Kippur ist zudem auch nicht erlaubt, sich zu waschen oder zu baden. Daneben gibt es weitere «kleine Fasttage», an denen das Fastgebot von der Morgendämmerung bis zum Anbruch der Dunkelheit gilt. Zu diesen Tagen gehören Zom Gedalja, Assara Betewet, Ta'anit Esther oder der 17. Tamus. Es kann zusätzlich individuell gefastet werden, um für Vergehen Busse zu tun, und am Tag ihrer Hochzeit fasten Braut und Bräutigam.

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